Fahren bei Nebel

Im Herbst ist verstärkt mit Nebel auf den Straßen zu rechnen. Meist kommt er plötzlich, das macht ihn für Autofahrer so gefährlich. Die wichtigsten Tipps für sichere Fahrten bei schlechten Sichtverhältnissen.

Besonders im Herbst müssen Autofahrer mit schlechten Sichtverhältnissen rechnen
• Langsam fahren und Abstand halten: Mindestabstand = Geschwindigkeit
• Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten von unter 50 Metern einschalten
• Fernlicht verschlechtert den Durchblick bei Nebel

Fuß vom Gas und Abstand halten

Nebelschlussleuchte: Nur bei weniger als 50 m Sicht erlaubt

Bei eingeschränkter Sicht sollten Sie grundsätzlich langsam und vorausschauend fahren und bremsbereit sein. Überholmanöver auf zweispurigen Landstraßen sind tabu. Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers, daher sollte jegliche Ablenkung vermieden werden.

Außerdem empfiehlt es sich, den Scheibenwischer regelmäßig zu betätigen, um die durch Nebel verursachten Wassertropfen auf der Scheibe zu beseitigen. Mindestabstand = Geschwindigkeit: Diese Faustformel sollte bei Nebel befolgt werden. Das heißt, bei Tempo 50 sollte man mindestens 50 Meter Abstand zum Vordermann halten.

Bei Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt der Gesetzgeber maximal 50 km/h. Erst dann dürfen Sie die Nebelschlussleuchte einschalten. Als Orientierung gelten die Leitpfosten am Straßenrand, die auf Landstraßen und Autobahnen im 50-Meter-Abstand stehen. Sobald die Sicht wieder besser wird, muss die Nebelschlussleuchte wieder abgeschaltet werden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu blenden.

Beleuchtung: Licht-Automatik erkennt Nebel nicht

Das Symbol für die eingeschaltete Nebelschlussleuchte

Erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung, das Abblendlicht einzuschalten besteht laut Rechtsprechung, wenn:

• auf Autobahnen oder auf sonstigen Schnellverkehrsstraßen die Sicht weniger als 150 m beträgt
• auf anderen außerörtlichen Straßen eine Sichtweite von 100–120 m unterschritten wird
• innerorts eine Sichtweite von unter 60–70 m vorliegt

Auch die modernste Licht-Automatik kann Nebel oder diesiges Wetter nicht erkennen. Daher schaltet sie das Abblendlicht nicht automatisch ein. Deshalb sollten Sie in der dunklen Jahreszeit besser selbst zum Lichtschalter greifen. Bei Nebel sollten Sie zudem auf Fernlicht verzichten, es verschlechtert die Sicht noch zusätzlich – besser ist das normale Abblendlicht. Hilfreich sind auch Nebelscheinwerfer, die das Licht flach über die Straße streuen. Sie dürfen auch bei starkem Regen eingeschaltet werden und ergänzen das Standlicht ideal.

Wann Autofahrer mit Tagfahrlicht fahren dürfen oder müssen, ist gesetzlich nicht geregelt. Im Herbst und Winter reicht das Tagfahrlicht aber meist nicht aus, weil auch tagsüber oft schlechte Sicht herrscht und die Dämmerung früher einsetzt. Dann muss der Fahrer auch bei Lichtautomatik das Abblendlicht manuell einschalten. Bei neueren Autos wird das Tagfahrlicht zwar mit dem Einschalten der Zündung aktiviert. Doch die Rückleuchten bleiben gemäß den gesetzlichen Vorschriften aus. Erst wenn Sie das  Abblendlicht (ggf. manuell) eingeschaltet haben, wird das eigene Auto sowohl von vorne als auch von hinten bestens erkannt.

„Wer eine Nebelschlussleuchte missbräuchlich verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro“

2017 gab es 242 Unfälle durch Nebel

Generell gilt: Überprüfen Sie bei Pausen und Tankstopps die Scheinwerfer und Leuchten, beseitigen Sie Schmutz und Feuchtigkeit. Gegebenenfalls können Sie die Frontscheibe während der Fahrt mit dem Gebläse von innen freimachen. Denn: auch wenn die Unfallzahlen leicht rückgängig sind, ist Nebel für Autofahrer gefährtlich: Im Jahr 2017 ereigneten sich laut Statistischem Bundesamt auf Deutschlands Straßen 242 nebelbedingte Unfälle mit Personenschaden, dabei wurden 95 Menschen schwer verletzt.

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