Stau: Hindurchschlängeln erlaubt?

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob Motorradfahrer auf Autobahnen, den zwischen den Autokolonnen entstehenden Zwischenraum befahren dürfen, um so schneller durch den Stau zu kommen.

Rechtlich klar – Hindurchschlängeln ist verboten.

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob Motorradfahrer auf Autobahnen, den zwischen den Autokolonnen entstehenden Zwischenraum befahren dürfen, um so schneller durch den Stau zu kommen.

Aus juristischer Sicht ist die Sachlage klar: Das Hindurchschlängeln ist verboten.

Regelmäßig wird darüber diskutiert Motorradfahrern das Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. Dabei wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für Motorradfahrer freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Für diese Lösung spricht, nach Meinung der Befürworter, dass den Motorradfahrern ein ganzer Fahrstreifen zur Verfügung stünde. Dadurch soll das Unfallrisiko minimiert werden, da die Autofahrer mit den Motorräder immer in der gleichen Spur rechnen würden. Alternativ wird vorgeschlagen, die Standspur für Motorradfahrer im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Ob und wenn ja wie der Gesetzgeber diesen Änderungsvorschlägen folgt ist momentan nicht absehbar.

Neben dem unzulässigen Rechts-Überholen bleibt jedoch die generell zulässige Variante des Linksüberholens. In den meisten Fällen bleibt dem Motorradfahrer jedoch nicht genug Platz, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Fahrzeugkolonne einzuhalten, ohne gleichzeitig in unzulässiger Weise die äußerst linke Fahrbahnmarkierung zu überfahren. Da auch das Sicherheitsrisiko bei einem solchen Überholvorgang sehr hoch ist, wird Motorradfahrern von derartigem Verhalten generell abgeraten.

Stellug des ADAC zum Thema

 

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