Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortswechsel

Zum 1. Januar 2015 wird die „Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug“ aufgehoben. Das bedeutet: Innerhalb Deutschlands können Autofahrer künftig bei einem Wohnortswechsel das Kennzeichen des alten Wohnortes behalten. Erst bei der Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs muss bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichnen des neuen Wohnortes beantragt werden.
 
Online-Abmeldung von Fahrzeugen
Wer ab 2015 ein Fahrzeug anmeldet und damit einen neuen Fahrzeugschein erhält, kann sich bei einer künftigen Abmeldung den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sparen. Durch das Freirubbeln verdeckter Felder auf den Kennzeichen und im Fahrzeugschein werden Codes sichtbar, die auf einer Internetseite eingegeben werden und so das Fahrzeug abmelden. Ab 2016 wird auch die Wiederzulassung online möglich sein. Wer das nicht will, darf natürlich weiterhin aufs Amt gehen. 
 
Modellversuch „section control“
Ab Frühjahr 2015 plant Niedersachsen den ersten bundesweiten Pilotversuch für Strecken-Radar, im Fachjargon auch „section control“ genannt. Bei diesem Modellprojekt wird das Tempo auf längeren Streckenabschnitten gemessen – im konkreten Fall auf der B6 auf einem drei Kilometer langen Abschnitt. Jedes Fahrzeug wird zu Beginn sowie am Ende der Radarstrecke elektronisch erfasst. Daraus wird die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit errechnet. Bei Tempoverstößen gibt es ein Frontfoto. 
 
Gerichtsurteile europaweit unbürokratischer vollstreckbar
Ab 10. Januar 2015 werden Entscheidungen nationaler Gerichte in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht nur anerkannt, sondern auch vollstreckt – ohne dass es einer zusätzlichen Vollstreckbarerklärung bedarf. Gleiches gilt im Grundsatz auch für öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche. 
 
Vignettenpreise in Österreich steigen
Die Preise für Vignetten werden in Österreich an den Verbraucherpreisindex angepasst – und damit um 2,1 Prozent höher. Das bedeutet für 2015: Die Pkw-Jahresvignette kostet neu 84,40 Euro (bisher 82,70), die Zwei-Monats-Vignette neu 25,30 Euro (bisher 24,80), die Zehn-Tages-Vignette neu 8,70 Euro (bisher 8,50). Angehoben werden auch die Preise für die Motorrad-Vignetten.
Qelle: ADAC

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